SCHULE / VORAUSSETZUNG

Medizinische Vorkenntnisse sind für die Ausbildung nicht erforderlich.

Um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu können, muss bei einem staatl. Gesundheitsamt eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt werden, diese findet zweimal im Jahr statt.

Um der Verantwortung des Berufes gerecht zu werden, ist die Prüfung anspruchsvoll und bedarf einer gründlichen und gewissenhaften Vorbereitung.